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Angriff auf Sozialstaat, Versicherte, Kliniken und Beschäftigte

Bewertung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz

Am 30. März legte die „Finanzkommission Gesundheit“ ihre „Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027“ vor. Schon zwei Wochen später veröffentlichte Gesundheitsministerin Nina Warken den Referentenentwurf zu einem „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, der die meisten Empfehlungen enthält. Nur weitere 13 Tage später hat das Kabinett dem Gesetzesentwurf am 29. April mit kleinen Änderungen zugestimmt. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete auf einer Pressekonferenz nach dem Kabinettsbeschluss dieses Gesetz als „eine der größten Sozialreformen der letzten Jahrzehnte“. Tatsächlich kommen wir zu dem Schluss, dass es sich um einen der größten Angriffe auf Sozialstaat, Versicherte, Kliniken und Beschäftigte handelt.

Oft ist zu hören, die Reform sei notwendig, um steigende Versicherungsbeiträge zu verhindern und die erwerbstätigen Menschen in diesem Land zu entlasten. Tatsächlich bedeutet die Reform aber vor allem eine Mehrbelastung der Versicherten u.a. durch steigende Zuzahlungen, Kürzungen beim Krankengeld und drastische Einschränkung der Möglichkeit zur Familienversicherung. Das trifft vor allem Familien, Geringverdienende und Kranke. Die Deckelung der Einnahmen der Leistungserbringer auf die Entwicklung der Einnahmen der Kassen wird die Unterfinanzierung der Krankenhäuser noch einmal verschärfen, von denen bereits 2024 75 % verschuldet waren. Das Krankenhaussterben in Deutschland wird damit weiter an Fahrt gewinnen. Hinzu kommt, dass auch die Steigerungen der Tariflöhne und das Pflegebudget gedeckelt werden, d.h. Krankenhäuser machen nun bei jeder tariflichen Lohnerhöhung Verlust und die Pflege am Bett wird ab 2027 nicht mehr kostendeckend refinanziert. Alle Erfolge bei der Bekämpfung des Pflegemangels der letzten Jahre werden damit wieder zunichte gemacht. Es drohen wieder zunehmender Personalmangel, Tarifflucht und Outsourcing und damit eine Verschlechterung der Arbeitsbedingungen und der Versorgung der Patient*innen.

Die grundsätzlichen Mängel bei der Finanzierung der Daseinsvorsorge und der Qualität der Versorgung werden hingegen nicht angegangen: Es ist keine Einheitsversicherung und keine volle Verbeitragung aller Einkünfte vorgesehen, die alle Finanzprobleme rasch und solidarisch beseitigen würden. Die Sektorengrenze und damit die doppelte Facharztschiene wird nicht überwunden. Die Riesenprofite der Pharmaindustrie werden nicht angegangen und auch die finanzielle Steuerung im stationären Bereich über Fallpauschalen (DRG) bleibt bestehen, die jede Mengenausweitung finanziell belohnen und damit erhebliche Kosten verursachen.

Unsere detaillierte Bewertung des Gesetzentwurfs kann hier nachgelesen werden:

Bewertung GKV-BStbG

Die große Eile beim Durchwinken der Sparvorschläge legt den Verdacht nahe, dass das Ganze in trockene Tücher gebracht werden soll, bevor sich Widerstand entwickeln kann. Dieser ist daher dringend geboten und muss möglichst bis zur Entscheidung im Bundestag am 26. Juni organisiert werden. Eine Gelegenheit dazu sind die Protestaktionen anlässlich der Gesundheitsminister*innenkonferenz am 10. Juni in Hannover, zu denen wir mit aufrufen.

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