Am 22. April 2026 hat das Kabinett den Entwurf eines „Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung (Notfallgesetz)“ beschlossen. Dies ist der wiederholte Anlauf für eine solche Reform. Den letzten Versuch hatte Lauterbach im Jahr 2024 unternommen. Der Bruch der Ampel-Koalition Ende 2025 beendete ihn.
Der damalige Entwurf folgte im Wesentlichen den Vorschlägen der Regierungskommission in ihrem 4. Gutachten („Reform der Notfall- und Akutversorgung in Deutschland – Integrierte Notfallzentren und Integrierte Leitstellen“). Unsere Bewertung dieser Stellungnahme findet sich hier.
Auch der aktuelle Gesetzentwurf rüttelt nicht an den bestehenden schlechten Strukturen und Finanzierungsformen. Eine Revolution oder eine wirkliche Verbesserung der Versorgung ist damit nicht zu erwarten. Unsere ausführliche Bewertung kann hier nachgelesen werden: