Bewertung des GKV-Beitragsstabilisierungsgesetz
Am 30. März legte die „Finanzkommission Gesundheit“ ihre „Empfehlungen zur Stabilisierung des Beitragssatzes zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027“ vor. Schon zwei Wochen später veröffentlichte Gesundheitsministerin Nina Warken den Referentenentwurf zu einem „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz“, der die meisten Empfehlungen enthält. Nur weitere 13 Tage später hat das Kabinett dem Gesetzesentwurf am 29. April mit kleinen Änderungen zugestimmt. Bundeskanzler Friedrich Merz bezeichnete auf einer Pressekonferenz nach dem Kabinettsbeschluss dieses Gesetz als „eine der größten Sozialreformen der letzten Jahrzehnte“. Tatsächlich kommen wir zu dem Schluss, dass es sich um einen der größten Angriffe auf Sozialstaat, Versicherte, Kliniken und Beschäftigte handelt.
Da es im Verlauf des weiteren parlamentarischen Verfahrens (am 8. Juli befasste sich der Gesundheitsausschuss mit diversen Änderungen, am 10. Juli stimmte der Bundestag in 2. und 3. Lesung zu) noch einige Änderungen gab, haben wir unsere Bewertung des ursprünglichen Gesetzentwurfs entsprechend aktualisiert. An unserer grundsätzlichen Einschätzung hat sich aber nichts geändert. Diese kann detalliert hier nachgelesen werden:
Bewertung verabschiedetes GKV-BStbG