Am 5. August 2025 hat das Gesundheitsministerium den Referentenentwurf des so genannten „Krankenhausreformanpassungsgesetz“ (KHAG) veröffentlicht. Es soll laut der neuen Gesundheitsministerin Nina Warken das von der letzten Bundesregierung beschlossene „Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“ (KHVVG) „praxistauglicher“ machen. Wir haben es uns angesehen und bewertet. Es gibt geringfügige Verbesserungen, etwa bei den Ausnahmemöglichkeiten der Länder. Die problematischsten Bestandteile der Reform, wie die Vorhaltevergütung und die Mindestvorhaltezahlen, bleiben aber bestehen. Damit wird auch das KHAG den Anforderungen an eine gute und flächendeckende Versorgung, die sich am gesellschaftlichen Bedarf ausrichtet, nicht gerecht. Unsere Bewertung kann hier nachgelesen werden: